| Abschlüsse an der Gesamtschule | ||
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Welche Noten muss ich erzielen, welche und wieviele E-Kurse muss ich besuchen, damit ich einen bestimmten Abschluss an der Gesamtschule erreichen kann? Diese Fragen werden häufig von Schülerinnen und Schülern gestellt. Eltern möchten wissen, welchen Abschluss ihre Kinder mit bestimmten Leistungen und Kursen erreichen können. Der folgende kurze Überblick soll Eltern und Schülern helfen, schulische Leistungen besser einzuschätzen. Die nachfolgenden Regelungen gelten ab Schuljahr 2000/2001 für den Jahrgang 9 und alle nachfolgenden Jahrgänge (neue Ausbildungsordnung für die Sekundarstufe I). |
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Übersicht AO - S I
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Übersicht AO - S I
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Übersicht Differenzierung
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Infos Oberstufe
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(Text)
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(Tabelle)
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(Tabelle)
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(Text)
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Ab Klasse 9 wird zu jedem Zeugnis eine Prognose mit dem zu erwartenden Abschluss am Ende der Klasse 10 erstellt. Nutzen Sie die Elternsprechtage, um sich durch die Klassenlehrer/innen umfassend beraten zu lassen! Sollten trotzdem noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an den Abteilungsleiter Herr Gärtner. |
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Berufsausbildung Berufsfachschulen Höhere Berufsfachschulen Fachoberschulen
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13 |
Qualifikationsphase
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12 |
Fachhochschulreife
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11 |
Einführungsphase
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Fachhochschulreife
(NRW)
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Sekundarabschluss I
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| 10 |
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| 9 | Grund- und Erweiterungskurs in Physik |
Wahlpflichtunterricht II: Latein, Informatik, Regenerative Energien, Fahrzeug- und Antriebstechnik, Videotechnik, Computer und Musik, Computer und Kunst, Computer und Fertigung |
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| 8 |
Grund- und Erweiterungskurs in Deutsch |
ab dem Schuljahr 2008/09 Spanisch und Ergänzungstunden in Deutsch und Englisch | |||||
| 7 | Grund- und Erweiterungskurs in Mathematik und Englisch |
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6
5 |
Gemeinsames Lernen im Klassenverband Förderkurse in Deutsch, Englisch, Mathematik Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen |
Wahlpflichtunterricht I: Französisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre, Darstellen und Gestalten |
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Jahrgang
9
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Am Ende der Klasse 9 wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben, wenn in allen Fächern ausreichende oder bessere Leistungen erzielt worden sind. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 wird auch erreicht, wenn die Leistungen in einem der Fächer Deutsch und Mathematik oder in einem der übrigen Fächer mangelhaft sind. Eine weitere nicht ausreichende Leistung in einem der übrigen Fächer bleibt unberücksichtigt. In der Regel kann ein Schüler / eine Schülerin nur in die Klasse 10 versetzt werden, wenn die Bedingungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erfüllt sind. |
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Jahrgang
10
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Am Ende der Klasse 10 wird der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - vergeben, wenn in allen Fächern / Lernbereichen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt werden. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 wird auch erreicht, wenn die Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, den Lernbereichen Naturwissenschaften oder Arbeitslehre oder in einem der übrigen Fächer mangelhaft sind. Eine weitere nicht ausreichende Leistung in einem der übrigen Fächer bleibt unberücksichtigt. NW und AL werden bei dem S I - Abschluss - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - wie Hauptfächer berücksichtigt! Bei NW (Naturwissenschaften) und AL (Arbeitslehre) werden jeweils Gesamtnoten aus den Fächern Biologie, Chemie und Physik bzw. Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft ermittelt. |
| Am Ende der Klasse 10 wird der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - vergeben, wenn |
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mindestens zwei Erweiterungskurse besucht worden sind und die Leistungen 1. in den Erweiterungskursen und in dem Fach des WP-Bereichs I mindestens ausreichend und in den Grundkursen mindestens befriedigend sind und 2. in den anderen Fächern bei sonst ausreichenden Leistungen in zwei Fächern mindestens befriedigend sind. |
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Voraussetzungen für die FOS-Reife sind:
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Am Ende der Klasse 10 wird der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vergeben wenn |
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mindestens drei Erweiterungskurse besucht worden sind und 1. in den Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflichtbereichs I mindestens befriedigenden Leistungen, im Grundkurs mindestens gute Leistungen und 2. in den übrigen Fächern mindestens befriedigende Leistungen vorliegen |
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| Voraussetzungen für die Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sind:
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Ausgleichsmöglichkeiten
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Es gibt einige Regelungen, nach denen ein Abschluss auch dann vergeben werden kann, wenn in einzelnen Fächern die geforderten Mindestleistungen nicht erreicht werden. In den meisten Fällen kann ein Ausgleich durch bessere Leistungen in einem anderen Fach derselben Fächergruppe erzielt werden. Fehlende E-Kurse können aber nicht durch bessere Noten ausgeglichen werden!
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